Die gesetzlichen Vorgaben schließen die Kassenleistung im Bereich eigenverantwortlicher medizinischer Vorsorge aus. In diesen Fällen sind die jeweiligen Vorsorgemaßnahmen aus ärztlicher Sicht als durchaus medizinisch notwendig und empfehlenswert einzuschätzen, es liegt aber keinerlei Zuständigkeit der gesetzlichen Krankenkassen vor.
Ärztliche Leistungen, die nicht im EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab der vertragsärztlichen Versorgung) verankert sind, müssen grundsätzlich vom Patienten selbst bezahlt werden. Die Vergütung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Eine nachträgliche Vergütung durch die Gesetzliche Krankenversicherung ist ausgeschlossen.