Unsere Patient:innen dürfen in ihrer besonderen Lebenssituation in keiner Weise benachteiligt werden. Da sie sich häufig nicht selbst vertreten können, trägt das Helios Klinikum Erfurt eine besondere Verantwortung für den Schutz ihrer Würde.
Patientenrechte genauer erklärt

Recht auf Aufklärung und Bildung
Patienten haben das Recht auf angemessene Aufklärung und Bildung über ihren Gesundheitszustand, Behandlungsoptionen, Selbstpflege und Nachsorge, um informierte Entscheidungen treffen zu können.
Recht auf Selbstbestimmung
Patienten haben das Recht, ihre eigenen Entscheidungen über ihre medizinische Versorgung zu treffen, einschließlich der Ablehnung von Behandlungen oder der Einholung einer zweiten Meinung.
Recht auf kulturelle und religiöse Rücksichtnahme
Patienten haben das Recht, ihre kulturellen und religiösen Überzeugungen zu wahren und entsprechende Rücksichtnahme in ihrer medizinischen Versorgung zu erhalten.
Recht auf Respekt und Würde
Patienten haben das Recht, respektvoll und mit Würde behandelt zu werden, unabhängig von ihrer ethnischen Zugehörigkeit, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung, Alter oder sonstigen Merkmalen.
Recht auf barrierefreie Kommunikation
Patienten mit körperlichen, kognitiven oder sprachlichen Einschränkungen haben das Recht auf barrierefreie Kommunikation, einschließlich Dolmetscherdiensten oder alternativen Kommunikationsmethoden.
Körperliche & Seelische Unversehrtheit, Freiheit
Körperliche und Seelische Unversehrtheit, Freiheit und Sicherheit
Schutz vor Gewalt
Sie haben das Recht, vor Gewalt geschützt zu werden. Das heißt zum Beispiel: Niemand darf Sie gegen Ihren Willen pflegen oder behandeln. Niemand darf Sie grob anfassen, schubsen, schlagen, verletzen oder missbrauchen. Auch darf niemand Sie herabsetzen, beleidigen, Ihnen drohen oder Sie missachten.
Schutz vor Vernachlässigungen
Sie haben auch das Recht, vor körperlicher oder seelischer Vernachlässigung geschützt zu werden. Das heißt zum Beispiel, dass Sie die erforderliche Hilfe rechtzeitig bekommen und nicht unzumutbar lange warten müssen. Das gilt insbesondere, wenn Sie etwas essen oder trinken möchten, Schmerzen oder andere belastende Symptome haben, Ihre Ausscheidungen verrichten müssen, aufstehen, sich hinlegen oder bewegen möchten. Wenn Sie dafür nicht selbst Sorge tragen können, müssen Sie zum Beispiel vor direkter Sonne, Zugluft oder mit angemessener Kleidung vor übermäßiger Kälte und Wärme geschützt werden.
Schutz vor unsachgemäßer Pflege und Behandlung
Sie haben zudem das Recht, vor Schäden durch mangelnde, unsachgemäße oder nicht angezeigte Pflege und Behandlung geschützt zu werden. Die Fachleute müssen sorgfältig handeln. Zum Beispiel muss alles getan werden, um Sie vor Wundliegen oder Infektionen zu schützen. Ihre Medikamente müssen gewissenhaft und sachgemäß verordnet, gestellt und gegebenenfalls verabreicht werden. Sie können erwarten, dass Pflegende, Ärztinnen, Ärzte, Therapeutinnen und Therapeuten bei der Behandlung und Pflege besonders aufmerksam auf Neben- und Wechselwirkungen achten und rechtzeitig reagieren.
Schutz vor freiheitseinschränkenden Maßnahmen
Zum Schutz vor Gewalt gehört, dass keine freiheitseinschränkenden Maßnahmen angewendet werden. Das heißt: Niemand darf Sie an Bewegung hindern, etwa durch Einschließen, Angurten oder Verabreichen ruhigstellender Medikamente ohne medizinische Notwendigkeit. Solche Maßnahmen dürfen nur angewendet werden, wenn eine Gefahr nicht anders abgewendet werden kann. Dafür ist Ihre Zustimmung erforderlich. Wenn Sie nicht einwilligungsfähig sind, muss die Person, die Sie bevollmächtigt haben oder Sie rechtlich vertritt, gefragt und eine richterliche Genehmigung eingeholt werden. Nur bei akuter Gefahr für Leib und Leben sind freiheitseinschränkende Maßnahmen ohne richterliche Genehmigung kurzzeitig erlaubt. Da diese schwerwiegenden Eingriffe gesundheitliche Gefahren mit sich bringen, müssen dafür qualifizierte Personen Sie währenddessen kontinuierlich beobachten. Zudem ist regelmäßig zu prüfen, ob die Maßnahme noch erforderlich oder gerechtfertigt ist.
Hilfe gegen Gewalt
Sie müssen Gewalt, Vernachlässigung, unsachgemäße Behandlung und Pflege sowie freiheitseinschränkende Maßnahmen nicht dulden. Sie können erwarten, dass Pflegende, Ärztinnen, Ärzte, Therapeutinnen und Therapeuten auf konkrete Anzeichen oder Hinweise achten und – wenn möglich in Absprache mit Ihnen – in geeigneter Weise darauf reagieren. Das heißt zum Beispiel, dass sofort kompetente Hilfen angeboten, ärztliche Untersuchungen veranlasst, die zuständigen Ermittlungs- und Aufsichtsbehörden informiert und Maßnahmen zu Ihrem Schutz eingeleitet werden müssen.
Darüber hinaus können Sie erwarten, dass Ihnen psychologische Hilfe zur Bewältigung von Gewalterfahrungen und -folgen vermittelt wird, wenn Sie dies wünschen.
Recht auf Wahrung & Schutz der Privat-& Intimspäre
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Wahrung und Schutz seiner Privat- und Intimsphäre.
Beachtung des Privatbereichs
Sie haben das Recht, dass Ihrem persönlichen Lebensbereich mit Achtsamkeit und Respekt begegnet wird. Das gilt unabhängig davon, ob Sie in einer Privatwohnung oder in einer Einrichtung leben. Dazu gehört, dass Personen, die Ihre Räume betreten wollen, klingeln oder anklopfen und Ihre Antwort abwarten, wenn Sie sich äußern können. Sie haben das Recht, zu bestimmen, wer Ihre Räume betritt. Dazu gehört auch, dass Sie jederzeit Besuch empfangen oder abweisen können.
Möglichkeit des Rückzugs
Sie müssen die Möglichkeit haben, einige Zeit allein zu sein sowie ungestört kommunizieren zu können – auch wenn Sie in einer Einrichtung leben und nicht über ein Einzelzimmer verfügen. Sie können erwarten, dass Ihnen ein vertrauliches Gespräch mit einer medizinisch, psychologisch oder seelsorgerisch ausgebildeten Person vermittelt wird, sofern Sie dies wünschen.
Verwendung privater Gegenstände in Einrichtungen
In einer Einrichtung sollten Sie Ihren persönlichen Lebensbereich mit persönlichen Gegenständen wie Kleinmöbeln und Bildern ausstatten und eigene Tisch-und Bettwäsche verwenden können. Zudem sollten Sie Ihre Wertgegenstände sicher verwahren können, zum Beispiel in einem abschließbaren Schrank.
Beachtung von Schamgefühlen
Sie können erwarten, dass pflegende und behandelnde Personen möglichst einfühlsam und diskret sind. Sie müssen Ihre Intimsphäre und persönlichen Schamgrenzen beachten. Wenn Ihnen die Pflege oder Behandlung durch eine bestimmte Person unangenehm ist, müssen Sie dies nicht hinnehmen. Sie können erwarten, dass seitens der Institutionen alle organisatorischen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, damit Ihnen Personen zugeteilt werden, durch die Sie sich angemessen behandelt und in Ihren Belangen beachtet fühlen.
Wahrung des Briefgeheimnisses
Ohne Ihre Zustimmung darf niemand Ihre Briefe oder elektronischen Nachrichten in Empfang nehmen, öffnen oder lesen. Sollten Sie dabei sowie beim Schreiben oder Versenden Hilfe benötigen, bestimmen Sie, welche Person Ihres Vertrauens Sie dabei unterstützen soll.
Dies können Sie für den Fall, dass Sie zu einem späteren Zeitpunkt nicht entscheidungsfähig sind, in einer Vorsorgevollmacht festlegen.
Schutz der persönlichen Daten
Mit Ihren Daten und Dokumenten ist vertraulich umzugehen. Die Unterlagen und Daten, die Sie betreffen, dürfen nur mit Ihrer Zustimmung oder der Person, die Sie bevollmächtigt haben oder Sie rechtlich vertritt, und auf der Grundlage gesetzlicher Bestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitet werden.
Einschränkungen
Das Recht auf Wahrung und Schutz Ihrer Privat- und Intimsphäre kann abhängig vom Ausmaß Ihres Hilfebedarfs und den Rahmenbedingungen in Einrichtungen nicht immer vollständig gewährleistet werden. Gleichwohl muss es Ziel aller an der Pflege, Betreuung und Behandlung Beteiligten sein, die Einschränkungen so gering wie möglich zu halten.
Rechte Hilfe-& pflegebedürftige Menschen
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, in Würde zu sterben.
Individuelle Sterbebegleitung
Sie haben das Recht auf individuelle Sterbebegleitung. Sie können erwarten, dass an Ihrem Lebensende alles getan wird, um den Sterbeprozess Ihren Wünschen entsprechend für Sie so würdevoll und erträglich wie möglich zu gestalten. Dazu gehört, dass wirkungsvolle Maßnahmen und Mittel gegen Schmerzen und andere belastende Symptome angewendet werden. Außerdem sollte Ihnen psychologische oder seelsorgerische Sterbebegleitung vermittelt werden, wenn Sie das wünschen. Sie können erwarten, dass alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, damit Sie in einer Umgebung sterben können, die Ihren Vorstellungen am ehesten entspricht. Das gilt unabhängig davon, ob Sie Ihre letzte Lebenszeit in einer Privatwohnung oder einer Einrichtung verbringen.
Unterstützung von Angehörigen
Sie können erwarten, dass Ärztinnen, Ärzte und Pflegende – soweit Sie dies wünschen – Ihnen nahestehende Personen in die Sterbebegleitung einbeziehen und dabei professionell unterstützen.
Selbstbestimmung am Lebensende
Sie haben das Recht, selbst darüber zu bestimmen, ob und in welchem Ausmaß eine Behandlung oder lebensverlängernde Maßnahmen angesichts des nahenden Todes begonnen, fortgeführt oder unterlassen werden. Allerdings darf niemand Ihr Sterben herbeiführen, auch wenn Sie ausdrücklich danach verlangen. Sie haben Anspruch darauf, dass Ihre Vorausverfügungen beachtet werden, wenn Sie Ihren Willen nicht mehr äußern können.
Respekt gegenüber Verstorbenen
Auch Verstorbene haben das Recht, mit Respekt behandelt zu werden. Sie können erwarten, dass Personen, die Ihnen nahestehen, ausreichend Zeit gegeben wird, um Abschied zu nehmen. Sie haben auch das Recht, im Voraus zu bestimmen, wie Sie nach Ihrem Tod behandelt werden und wie mit Ihrem Leichnam umgegangen werden soll. Das betrifft beispielsweise die Aufbahrung, die Art der Bestattung oder ob Ihr Körper wissenschaftlichen Zwecken zur Verfügung gestellt werden soll. Auch über die Organspende können Sie bestimmen, zum Beispiel mit einem Organspendeausweis.
Ihr Schutz in unseren Händen
Mit diesem Formular können Sie Fälle melden, in denen der Patientenschutz gefährdet wurde. Wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen, um diesen Fall anschließend umfassend aufzuarbeiten.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
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patientenschutz.erfurt@helios-gesundheit.de
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das Team Patientenschutz