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Entlassmanagement

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Krankenhäuser ab dem 1. Oktober 2017 ein standardisiertes Entlassmanagement sicherstellen müssen, wie es in den Helios-Kliniken schon lange üblich ist. Wir möchten, dass unsere Patienten im Anschluss an eine Behandlung in unserem Haus nahtlos genau die Weiterversorgungen enthalten, die sie benötigen.

Unterstützung für die Zeit nach der Klinik

Wir möchten, dass unsere Patienten im Anschluss an eine Behandlung in unserem Haus nahtlos genau die Weiterversorgungen enthalten, die sie benötigen. Dafür erstellen wir bereits während Ihres stationären Aufenthalts einen Entlassplan.

Was bedeutet Entlassmanagement für Sie als Patient:in?

Bereits zu Beginn Ihres Aufenthaltes informieren unsere Mitarbeiter:innen der Stationen Sie über unser Entlassmanagement.

 

Im weiteren Verlauf Ihres Aufenthaltes ermitteln unsere Ärzt:innen, Pflegekräfte und ggf. unsere Sozialberatung/Entlassmanagement Ihren individuellen Versorgungsbedarf mehrfach, um Einschränkungen von Mobilität und Selbstversorgung zu identifizieren.

 

So können in Absprache mit Ihnen die notwendigen Antragstellungen, Verordnungen und Terminierungen, beispielsweise für:

 

  • Rehabilitation
  • Pflegedienste
  • Hilfsmittel
  • Kurzzeitpflege
  • oder stationäre Heimversorgung

 

durchgeführt werden.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Wir helfen in Absprache mit Ärzten und Pflegepersonal einzuschätzen, ob eine Versorgung zu Hause möglich ist und unter welchen Bedingungen sie realisiert werden kann.
  • Wir vermitteln Kontakte zu ambulanten Pflegediensten, die geeignet sind, die Versorgung im Bereich der Grund- und Behandlungspflege sowie der Intensivpflege nach neuesten Erkenntnissen sicherzustellen.
  • Wir vermitteln Kontakte zu Therapeuten der unterschiedlichsten Fachbereiche wie moderne Wundversorgung, Stoma- und Inkontinenzversorgung, Schmerztherapie und künstliche Ernährung.
  • Wir sichern die Versorgung mit Pflege- und Hilfsmitteln sowie technischen Hilfsmitteln.

  • Wir beraten Sie bezüglich einer stationären Versorgung in einem Pflegeheim, einer Tagespflege, einer Kurzzeitpflege und zum Thema „betreutes Wohnen“. Hier stehen wir Ihnen bei der Organisation zur Seite.
  • Wir helfen, Maßnahmen zur Rehabilitation in Spezialkliniken oder Anschlussheilbehandlungen einzuleiten.

  • Wir vermitteln und beantragen Leistungen bei Sozialversicherungsträgern, etwa den Pflegekassen.
  • Wir informieren über wirtschaftliche Hilfen wie Schwerbehindertenanträge, Pflegegelder, pflegebedingte Umbauten der Wohnung.
  • Wir informieren über Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen, Essen auf Rädern, Hausnotruf und Hospizbetreuung.

Für unsere Patienten zum Download

Um das Entlassmanagement für Sie durchführen zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung. Wir haben daher für Sie die wichtigsten Informationen über das Entlassmanagement nach §39 Abs.1a SGB V zusammengefasst. Wenn Sie mögen, können Sie das Dokument gerne schon vor Ihrer Aufnahme herunterladen, in Ruhe zuhause lesen und unterschreiben. Vielen Dank!

application/pdf | 82 KB
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