Unsere Wahlärzte verfügen alle über besondere Qualifikationen und Expertise in ihrem medizinischen Fachbereich. Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrer Wahl.
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Jede:r Patient:in darf besucht werden. Einschränkungen bei Besuchszeit & Besucheranzahl gibt es nicht.
Ab dem 01.10.2022 gilt 3G, keine Testpflicht für Geimpfte und Genesene. Es gilt für alle eine FFP2-Maskenpflicht.
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Klären Sie bei Ihrer Krankenversicherung, ob Sie für die Wahlarzt-Behandlung (ärztliche Wahlleistung) im Falle eines stationären Klinikaufenthaltes versichert sind. Wir unterstützen Sie gerne dabei!