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BG-Ambulanz für Arbeits-, Schul- oder Wegeunfälle

BG-Ambulanz für  Arbeits-, Schul- oder Wegeunfälle

Unser Ziel ist es, Unfallverletzte im besonderen Heilverfahren - von der Unfallaufnahme bis zum Abschluss der Rehabilitation - zu begleiten, um eine schnellstmögliche Wiedereingliederung in den Arbeitsalltag zu erreichen.

Unsere Abteilung der Orthopädie und Unfallchirurgie ist aufgrund der speziellen räumlichen und apparativen Ausstattung sowie der Personalkompetenz durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung DGUV zur Behandlung von Arbeits-, Schul- und Wegeunfällen nach dem §6 / VAV-Verfahren zugelassen.  


Unsere Sprechstunde ist daher ausschließlich für Patienten eingerichtet, die einen Arbeits- oder sogenannten Wegeunfall erlitten haben. Die Vorstellung bei uns kann entweder auf Ihre eigene Initiative hin erfolgen, durch niedergelassene Kollegen veranlasst sein oder aber auch durch die für Sie zuständige Berufsgenossenschaft organisiert sein. Im letzteren Fall werden Sie normalerweise seitens der Berufsgenossenschaft angeschrieben.

Das ist juristisch nicht eindeutig festgelegt, die allgemein anerkannte Definition lautet aber im Groben „Arbeitsunfälle sind die Unfälle, die versicherte Personen infolge einer versicherten Tätigkeit erleiden.“ Auch sogenannte Wegeunfälle sind vom Versicherungsschutz umfasst. Dabei ist nicht nur der direkte Weg zum oder vom Ort der versicherten Tätigkeit (Arbeitsplatz, Schule, Kita etc.) abgedeckt, auch bestimmte Umwege können unter Unfallversicherungsschutz stehen (versichert sind z.B. auch Eltern, wenn sie auf dem Weg zur Arbeit einen Umweg zur Kita machen).


Wichtig: Es liegt kein Arbeitsunfall vor, wenn Verletzungen oder Gesundheitsschäden ohne Einwirkung von außen zufällig während der versicherten Tätigkeit auftreten. Wenn also zum Beispiel ein Mitarbeiter am Schreibtisch einen Herzinfarkt erleidet oder bei einem bestehenden Bandscheibenschaden einen "Hexenschuss" bekommt. Ob ein Unfall als Arbeitsunfall anerkannt wird, entscheidet letztlich immer die Berufsgenossenschaft / Unfallkasse.

Im Grunde sind alle Arbeiter und Angestellte, alle Schul- sowie Kindergartenkinder und Studenten automatisch über eine Berufsgenossenschaft / Unfallkasse versichert. Auch Landwirte, die einer landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft angehören, sind mit ihren Ehepartnern und allen anderen in diesem Betrieb tätigen Personen versichert. Dazu gehören z.B. auch Kinder, wenn diese auf dem Hof aushelfen.


Ehrenamtlich tätige Personen sind in aller Regel ebenfalls berufsgenossenschaftlich unfallversichert. Nicht eingeschlossen sind dagegen alle Beamten, Soldaten und gleichgestellte Personen, die im Fall der Fälle auch keinen Arbeitsunfall sondern einen „Dienstunfall“ erleiden