Unsere Abteilung der Orthopädie und Unfallchirurgie ist aufgrund der speziellen räumlichen und apparativen Ausstattung sowie der Personalkompetenz durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung DGUV zur Behandlung von Arbeits-, Schul- und Wegeunfällen nach dem §6 / VAV-Verfahren zugelassen.
Unsere Sprechstunde ist daher ausschließlich für Patienten eingerichtet, die einen Arbeits- oder sogenannten Wegeunfall erlitten haben. Die Vorstellung bei uns kann entweder auf Ihre eigene Initiative hin erfolgen, durch niedergelassene Kollegen veranlasst sein oder aber auch durch die für Sie zuständige Berufsgenossenschaft organisiert sein. Im letzteren Fall werden Sie normalerweise seitens der Berufsgenossenschaft angeschrieben.