(Jugend- und Auszubildendenvertretung)

JAV-Wahlen

Eine Jugend- und Auszubildendenvertretung ist kein Nice-to-have. Sie garantiert, dass jugendliche Mitarbeiter und Azubis in ihren Betrieben gehört werden und mitbestimmen können.

Was ist die JAV?

Auszubildende und Jugendliche haben – wie alle anderen Mitarbeiter auch – Rechte und eigene Interessen. Damit sie diese Rechte auch wahrnehmen und ihre Interessen durchsetzen können, gibt es die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV). Die Mitglieder des von euch gewählten Gremiums stehen an der Seite ihrer jungen Kollegen in Ausbildung, wenn diese Probleme haben oder Rat suchen und helfen nach Möglichkeit, so dass alle erfolgreich ins Berufsleben starten können.

Die JAV

  • … wacht darüber, dass geltende Gesetze und Bestimmungen der Berufsbildung eingehalten werden
  • … setzt sich für eine Verbesserung der Berufsbildung ein und kann entsprechende Maßnahmen beim Betriebsrat beantragen und anregen
  • … ergreift Maßnahmen zur Gleichstellung und Integration von Kollegen mit Migrationshintergrund
  • … wacht darüber, dass Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge und Unfallverhütungsvorschriften eingehalten werden

Wer ist wahlberechtigt?

 

Den Ausschlag gibt das Alter oder der Status der Beschäftigung am Wahltag:

Wahlberechtigt sind alle Beschäftigten,

  • die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • alle Auszubildenden

Diese Beschäftigten müssen am Tag der JAV-Wahl in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis im Betrieb beschäftigt sein. Wie lange ihr schon im Betrieb seid, ist hierbei nicht wichtig.

Wer darf gewählt werden?

Es dürfen sich folgende Arbeitnehmer zur Wahl aufstellen lassen:

  • unter 25 Jahre alt
  • Auszubildende

Nicht gewählt werden dürfen:

  • Mitglieder des Betriebsrates

Als JAV-Mitglied hast du viele Rechte, die deine Position stärken und den Einsatz für deine jungen Kollegen erleichtern sollen.

Deine Aufgaben als Mitglied der JAV

  • Rechtsvorschriften, die Jugendliche und Auszubildende betreffen, müssen eingehalten werden. Als JAV habt ihr das Recht, dies auch ohne konkreten Anlass zu kontrollieren.
  • Ihr könnt die Ausbildungsbedingungen eurer jungen Kollegen aktiv verbessern. Nutzt diese Chance und setzt euch für sie an der richtigen Stelle ein.
  • Die JAV ist auch Kummerkasten für alle Azubis und junge Arbeitnehmer. Ihr solltet also die Themen aufgreifen, die ihnen wirklich auf der Seele brennen.
  • Zur Förderung der Belange von Jugendlichen und Azubis sollten JAV und Betriebsrat eng zusammenarbeiten. Holt euch die nötigen Infos von ihm und tauscht euch aus.

Gesetz hat nicht immer was mit Konflikt zu tun. In der JAV-Arbeit geht es vielmehr um ein gutes Miteinander und darum, gute Kompromisse zu finden.

Zusammenarbeit von JAV und Betriebsrat

  • Eine gute Zusammenarbeit der JAV und des Betriebsrates ist entscheidend, um die Interessen der Jugendlichen und Azubis erfolgreich zu vertreten.
  • Eine Teilnahme an den Betriebsratssitzungen sowie an Besprechungen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber ist wichtig, um am Ball zu bleiben.
  • Der Betriebsrat ist der „Verbündete“ der JAV und der Schlüssel für eine erfolgreiche JAV-Arbeit.

Wahl der JAV am 27.09.2023 von 08:00 – 15:00 Uhr

Helios Klinik Duisburg-Homberg
Raum Ruhrort im EG des Krankenhauses

Helios St. Anna Klinik Duisburg
Raum Berlin, in der 3. Etage des Verwaltungsgebäudes


Habt ihr noch Fragen?

Alfred Vetter
Mitglied des Betriebsrates
02066-29-1480
alfred.vetter@helios-gesundheit.de

Nadja Tili
freigestellte Praxisanleiterin
nadja.tili@helios-gesundheit.de

Elke Schlüter
Mitglied des Betriebsrates
02066-29-1855
elke.schlueter@helios-gesundheit.de

Petra Matthias
Mitglied des Betriebsrates
02066-29-1175
petra.matthias@helios-gesundheit.de

Victoria Schulte ter Hardt
Qualitätsmanagement
0151-41673285
victoria.schulteterhardt@helios-gesundheit.de