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FFP2-Maske verpflichtend!

Während der gesamten Dauer des Aufenthaltes ist das Tragen einer FFP2-Maske Pflicht. Wir bitten um Verständnis.

Aktuelle Besucherregelung

Alle Besucher:innen müssen auf Anfrage einen tagesaktuellen Testnachweis am Eingang vorzeigen – unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus. 

Ab dem 01.10.2022 gelten die folgenden Regelungen:

Weitere Regelungen:

  • Pro Patient ist nur eine Besuchsperson pro Tag erlaubt
  • Die Besuchsdauer beträgt maximal eine Stunde
  • Pro Patientenzimmer dürfen maximal zwei Besucher:innen gleichzeitig anwesend sein

Ausnahmeregelungen:

Weiterhin machen wir für werdende Väter und Angehörige besonders schwer erkrankter Patienten Ausnahmen. Bitte sprechen Sie hierzu mit den behandelnden Ärzten.

Für alle Besucher:innen gilt:

  • Am Haupteingang sowie vor Betreten und nach Verlassen des Patientenzimmers ist jeweils eine Händedesinfektion durchzuführen
  • Es gelten die notwendigen 1,5 Meter Abstand zu anderen Personen
  • Der Zutritt in die Klinik ist nur noch mit einer FFP2-Maske möglich.
  • Es darf kein Besuch stattfinden, wenn der Besucher selbst Krankheitssymptome wie Husten, Fieber oder Durchfall hat oder in den letzten zwei Wochen Kontakt zu einem bestätigten Covid-Patienten hatte.

Ausnahme zur Maskenregelung:

  • Patienten innerhalb ihres Patientenzimmers
  • Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • Personen, die auf Grund ärztlich bescheinigter Kontraindikation keine Maske tragen können / dürfen
  • Gehörlose und schwerhörige Menschen und Personen, die mit ihnen kommunizieren, sowie deren Begleitpersonen

Ambulante Patienten und deren (medizinisch notwendige) Begleitpersonen brauchen keinen Test. 
Ausnahmen: 
Patienten zur ambulanten Dialyse werden am Dialysetag mittels AG-Test getestet und Patienten zur ambulanten OP oder vor einer ambulanten Endoskopien werden 2 Tage vorher bzw. Freitags für Montags mittels PCR abgestrichen.

Auf der Intensivstation sind Besuche weiterhin nur nach vorheriger Absprache mit dem Stationsteam und dem zuständigen Arzt möglich. 

Wir bitten alle Patienten und Angehörige um Verständnis für diese notwendigen Maßnahmen.