Verletzungen nach Arbeitsunfällen bzw. Schul- und Kindergartenunfällen dürfen nur von den mit besonderer Befugnis ausgestatteten Durchgangsärzten behandelt werden.
Zuständig sind die verschiedenen, gesetzlichen Unfallversicherungsträger der Berufsgenossenschaften. Erleidet Ihr Kind einen Schul- oder Kindergartenunfall, so sind im Besonderen die Unfallkassen zuständig.
Unsere Klinik ist für die Berufsgenossenschaftliche ambulante und stationäre Heilbehandlung zugelassen. Hierzu zählen nicht nur Arbeitsunfälle im engeren Sinne, sondern auch Wege- und Schulunfälle, welche wir ambulant und stationär behandeln.
Die Sprechstunde für Arbeitsunfallverletzte findet montags bis freitags jeweils zwischen 8 und 16 Uhr statt. Hier können Sie einen Termin vereinbaren.