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Kursanmeldung

Koordinator:innen in Palliativmedizin und Hospizarbeit nach §39a SGB5

In den Rahmenvereinbarungen zum § 39a SGB V Abs. 2 zu den Voraussetzungen der Förderung sowie zu Inhalt, Qualität und Umfang der ambulanten Hospizarbeit werden fachliche Voraussetzungen für Koordinationsfachkräfte formuliert.

Fachkräfte aus der Pflege oder einem psychosozialen Arbeitsfeld, die als Koordinator:innen eines ambulanten Hospizdienstes tätig sind, müssen Folgendes nachweisen:


• Mindestens 3 Jahre Tätigkeit im erlernten Berufsfeld
• Koordinator:innenseminar oder 3jährige Tätigkeit als Koordinator:in 
• Seminar zur Führungskompetenz
• Fachkräfte aus der Pflege:

          - Palliative Care Weiterbildungsmaßnahme für Pflegende oder

          - 3jährige Tätigkeit auf einer Palliativstation, in einem stationären Hospiz oder

          - 3jährige Tätigkeit in einem Palliativpflegedienst

• Fachkräfte aus psychosozialen Arbeitsfeldern:

          - Palliative Care Weiterbildungsmaßnahme für Nicht-Pflegende