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Entlassmanagement

Entlassung und Nachsorge

Wir möchten, dass Sie auch nach Ihrer Behandlung in unserem Krankenhaus eine professionelle Anschlussbehandlung erfahren. Unser Ziel ist es, Sie und Ihre Angehörigen bereits während Ihres Aufenthaltes bei uns zu unterstützen und auf die Zeit nach Ihrer Entlassung vorzubereiten.

Bei Vorliegen der medizinischen Notwendigkeit werden alle dahingehenden Maßnahmen im Rahmen des Entlassmanagements nach §39 Abs. 1a Satz 9 SGB V geplant und vorbereitet. Damit entsprechen wir einer gesetzlichen Vorgabe, die ab 1. Oktober 2017 für alle Krankenhäuser und Kliniken bindend ist.

Was bedeutet Entlassmanagement für Sie als Patient?

Bereits zu Beginn Ihres Aufenthaltes informieren unsere Kollegen der Station Sie über unser Entlassmanagement. Im weiteren Verlauf Ihres Aufenthaltes ermitteln unsere Ärzte, Pflegekräfte und ggf. unsere Sozialberatung/Entlassmanagement Ihren individuellen Versorgungsbedarf mehrfach, um Einschränkungen von Mobilität und Selbstversorgung zu identifizieren. So können in Absprache mit Ihnen und Ihren Angehörigen die notwendigen Antragstellungen, Verordnungen und Terminierungen, beispielsweise für Rehabilitation, häusliche Pflege, Pflegedienste, Hilfsmittel, Kurzzeitpflege oder stationäre Heimversorgung durchgeführt werden.

Kontakt für weiterbehandelnde Leistungserbringer

Als Hausarzt, Rehaklinik, Pflegedienst oder Apotheke behandeln Sie einen unserer Patienten nach der Entlassung weiter? Bei Fragen zum stationären Aufenthalt des Patienten in unserer Klinik erreichen Sie den gewünschten Ansprechpartner folgendermaßen:

Gerne stehen wir Ihnen für Fragen zur Verfügung

Hierzu erreichen Sie uns unter 0228 6481-0 zu folgenden Zeiten:

Montag – Freitag: 09.00 – 19.00 Uhr
Samstag – Sonntag: 10.00 – 14.00 Uhr