Entscheidet die Krankenkasse anhand des Arztberichtes, dass es sich um einen medizinisch notwendigen Eingriff handelt, müssen Sie sich zur letzten Klärung ggf. noch einmal persönlich beim medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) vorstellen oder ein psychologisches Gutachten vorlegen.
Bei Brustverkleinerungen, die Beschwerden wie Rückenschmerzen oder seelische Beeinträchtigungen verursachen, besteht in einigen Fällen die Möglichkeit der Kostenübernahme. Manche Kassen entscheiden sich jedoch im ersten Schritt gegen eine Kostenübernahme und raten zu konventionellen Maßnahmen wie Krankengymnastik und Gewichtsreduktion.
Brustvergrößerungen werden meist nur bei einem Brustwiederaufbau nach einer Krebserkrankung übernommen. In speziellen Fällen angeborener Fehlbildungen der Brust übernehmen einige Kassen die Kosten.