Klinische Obduktionen

Die Pathologie verdankt den in früheren Zeiten das Fachgebiet dominierenden, zahlreichen durchgeführten Obduktionen (auch Sektionen und Autopsien genannt) einen enormen Erkenntnisfortschritt über die Ursachen, Entstehungsgeschichte und Ausprägung von Krankheiten.

Auch heute noch geben Obduktionen (auch innere Leichenschau genannt) wertvolle Informationen über das Grundleiden, die Nebenleiden und die direkte Todesursache von Verstorbenen. Sie stellen gewissermaßen den letzten Dienst der Mediziner am Patienten dar. Sie klären die behandelnden Ärzte über richtig gestellte und verkannte oder fehlinterpretierte Diagnosen auf und belegen die Effizienz vorgenommener Behandlungsmaßnahmen. Sie helfen dem Verstorbenen zwar nicht mehr direkt, verbessern jedoch den Kenntnisstand und Wirkungsgrad der Ärzte gegenüber zukünftig zu behandelnden Patienten. Sie stellen zugleich für die Pathologen, die zu Lebzeiten histologische Diagnosen stellen mussten, eine beachtenswerte Kontrolle ihrer verantwortungsvollen Tätigkeit dar.

Obwohl die moderne Medizin über ein weites Spektrum hoch entwickelter Diagnostik- und Therapieverfahren verfügt, erbringt die von erfahrenen Pathologen durchgeführte Obduktion in etwa der Hälfte der Fälle neue, und zu Lebzeiten nicht bekannte Aspekte des Krankheitsverlaufes. Das unterstreicht den Stellenwert von Obduktionen als Instrument der ärztlichen Qualitätssicherung. Schließlich sind Obduktionen auch dazu geeignet, eventuell bestehende Infektions-und/oder Erbkrankheiten bei Hinterbliebenen oder im Umfeld des Verstorbenen zu erkennen oder auszuschließen. Auch kausale Zusammenhänge zwischen beruflichen Gefährdungen, Erkrankungen oder Unfällen und dem Todeseintritt, die gegebenenfalls Entschädigungsleistungen nach sich ziehen, können anlässlich von Obduktionen geklärt werden.

Das Obduktionsergebnis beantwortet darüber hinaus auch viele Fragen, die sich die Hinterbliebenen beim Verlust eines nahestehenden Menschen stellen. Obduktionen können nur mit zu Lebzeiten erteilter Einwilligung des Verstorbenen oder nach dessen Tode durch seine Hinterbliebenen bekundeter Zustimmung durchgeführt werden. Die Pathologen übermitteln das Obduktionsergebnis den sie beauftragenden klinischen Ärzten. Zu ihrem Auftrag gehört aber auch, auf besonderes Ersuchen den Hinterbliebenen Auskunft auf Ihre Fragen zu erteilen und damit die Bewältigung des schmerzlichen Verlustes eines Angehörigen besser verarbeiten zu können.

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Prof. Dr. med. Stefan Koch

Facharzt für Pathologie
Prof. Dr. med. Stefan Koch

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