Aktuelles zur Corona-Impfung für Krebspatient:innen
Für Patient:innen die nicht durch die Priorisierungsgruppe 2 (hohe Priorität) ab 70 Jahre oder die Priorisierungsgruppe 3 (erhöhte Priorität) ab 60 Jahre einen bevorzugten Anspruch auf eine Corona - Virus - Impfung haben, besteht die Möglichkeit, für sich und bis zu zwei Kontaktpersonen ein ärztliches Attest zu beantragen, durch das sie ihren Anspruch auf eine prioritäre Coronavirus-Impfung nachweisen.