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Montag-Donnerstag von 8-18 Uhr und
Freitag von 8-17 Uhr.

Außer an den gesetzlichen Feiertagen

Zuzahlung & Kosten

Die Kosten der Krankenhausleistungen für Ihren Klinikaufenthalt übernimmt Ihre Krankenkasse. Die folgende Seite soll Ihnen einen Überblick über alle Zuzahlungen und Kosten geben.

Gesetzlich versicherte Patienten

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, übernimmt Ihre Krankenkasse in der Regel die Kosten der allgemeinen Krankenhausleistungen.

 

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Sie sich als Versicherter einer gesetzlichen Krankenkasse an den Kosten Ihres stationären Krankenhausaufenthaltes beteiligen müsssen. Deshalb sind wir als Klinik dazu verpflichtet, eine Eigenbeteiligung in Höhe von 10,00€ pro Tag für maximal 28 Tage im Kalenderjahr zu erheben und an Ihre Krankenkasse weiterzuleiten. Wenn Sie im laufenden Kalenderjahr bereits Zuzahlungen im Krankenhaus geleistet haben, werden diese verrechnet.

 

So entrichten Sie Ihre Zuzahlungen

 

Wir senden Ihnen im Anschluss Ihres Krankenhausaufenthaltes eine Rechnung über die angefallenen Zuzahlungskosten zu.

 

Befreiung von der Zuzahlungspflicht

 

Unter folgenden Voraussetzungen brauchen Sie keine Zuzahlungen zu leisten:

 

  • Sie sind jünger als 18 Jahre.
  • Sie sind zur stationären Entbindung nicht länger als sechs Tage bei uns.
  • Ihre Krankenkasse hat Sie von der Zuzahlung befreit.
  • Sie haben die maximale Zuzahlungshöhe von 280,00€ im laufenden Kalenderjahr bereits überschritten.

 

Bitte legen Sie uns alle relevanten Dokumente vor, etwa Quittungen bereits geleisteter Zahlungen oder die Zuzahlungsbefreiung Ihrer Krankenkasse.

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