Zuzahlungen und Kosten

Die Kosten der Krankenhausleistungen für Ihren Klinikaufenthalt übernimmt Ihre Krankenkasse. Zusätzlich fällt eine Eigenbeteiligung an, die Sie direkt vor Ort bezahlen.

Gesetzlich versicherte Patienten

Alle gesetzlich versicherten Patienten über 18 Jahre müssen sich laut Gesetz an den Kosten ihres Krankenhausaufenthaltes mit einem Eigenanteil beteiligen. Die Höhe des Anteils richtet sich nach den vom Gesetzgeber festgelegten aktuellen Regelungen.

Ausnahmen

  • Sollten Sie im laufenden Jahr schon einmal im Krankenhaus gelegen und den Eigenanteil bezahlt haben, werden wir diese Tage verrechnen.
  • Ihre Krankenkasse hat Sie von der Zuzahlung befreit.

Bitte legen Sie uns die Quittungen bereits geleisteter Zahlungen oder die Zuzahlungsbefreiung Ihrer Krankenkasse vor.

Wie Sie Ihre Rechnung zahlen können:

Sie können in bar oder per EC-Karte am Entlassungstag an unserer Patientenkasse im Foyer bezahlen. Oder Sie überweisen den Betrag mit Angabe der Fallnummer als Verwendungszweck. Die Fallnummer ist eine achtstellige Nummer auf Ihrer Rechnung.

Privat versicherter Patienten

Mit Ihrer Zustimmung rechnen wir mit Ihrer privaten Krankenversicherung ab.

Empfänger von Wahlleistungen

Grundsätzlich hat jeder Patient die Möglichkeit, unsere Wahlleistungen zu nutzen. Die Abrechnung erfolgt entweder über Ihre Privat- oder Zusatzversicherung. Falls diese Versicherung nicht besteht, direkt mit Ihnen.