Nach dem Aufenthalt

Entlassmanagement

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Krankenhäuser ab dem 1. Oktober 2017 ein standardisiertes Entlassmanagement sicherstellen müssen, wie es in den Helios-Kliniken schon lange üblich ist. Wir möchten, dass unsere Patienten im Anschluss an eine Behandlung in unserem Haus nahtlos genau die Weiterversorgungen enthalten, die sie benötigen. Im Rahmen unseres Entlassmanagements stehen wir insbesondere den weiterbehandelnden Leistungserbringern für Fragen zur Verfügung.

Was bedeutet Entlassmanagement für Sie als Patient?

Bereits zu Beginn Ihres Aufenthaltes informieren unsere Kollegen in der Patientenaufnahme Sie über unser Entlassmanagement. Im weiteren Verlauf Ihres Aufenthaltes ermitteln unsere Ärzte, Pflegekräfte und ggf. unser Sozialdienst Ihren individuellen Versorgungsbedarf mehrfach, um Einschränkungen von Mobilität und Selbstversorgung zu identifizieren. So können in Absprache mit Ihnen die notwendigen Antragstellungen, Verordnungen und Terminierungen, beispielsweise für Rehabilitation, häusliche Pflege, Pflegedienste, Hilfsmittel, Kurzzeitpflege oder stationäre Heimversorgung durchgeführt werden.

Kontakt für weiterbehandelnde Leistungserbringer

Als Hausarzt, Rehaklinik, Pflegedienst oder Apotheke behandeln Sie einen unserer Patienten nach der Entlassung weiter? Bei Fragen zum stationären Aufenthalt des Patienten in unserer Klinik erreichen Sie den gewünschten Ansprechpartner folgendermaßen:

Unsere Erreichbarkeiten

Montag bis Freitag

7:00 – 15:30 Uhr Sozialdienst: (05382) 702-1900
15:30 – 19:00 Uhr Telefonzentrale: (05382) 702-0
Fax: (05382) 702-1159

Samstag, sonn- und feiertags

10:00 – 14:00 Uhr Telefonzentrale: (05382) 702-0

Die Leistungen unseres Entlassungsmanagements

  • Klärung der Lebenssituation und des häuslichen Umfelds vor Aufnahme in das Krankenhaus
  • Information der Angehörigen über Ablauf und Termine der Behandlungen

1. Wir beraten Sie über Möglichkeiten der Versorgung, die sich nach dem Krankenhausaufenthalt anschließen können:
• Rehabilitationskliniken  
• Pflege in der häuslichen Umgebung (Ambulante Pflege)
• Tagesbetreuung (Tagespflege)
• Pflege im Seniorenheim für begrenzte Zeit (Kurzzeitpflege)
• Seniorenheime

2. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung von Formularen, die sich aus den oben genannten Versorgungsmöglichkeiten ergeben:
• Pflegegrade (ehemals Pflegestufen)
• Rehabilitation 
• behindertengerechte Umbaumaßnahmen
• Klärung und Verhandlungen mit den Krankenkassen

3. Wir organisieren für Sie die Versorgung mit Hilfsmitteln:
• Rollatoren und Rollstühle
• Toilettenstuhl
• Pflegebetten
• Sauerstoffgeräte
• Magensonden
• und weitere unterstützende Hilfsmittel zur Pflege

4. Wir beraten Sie zu den Themen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

5. Wir begleiten Sie bei der Versorgung schwerstkranker und sterbender Angehöriger.

Wir stehen Ihnen auch nach der Entlassung aus unserer Klinik für weitere Fragen mit Rat und Seite.

Für unsere Patienten zum Download
Für unsere Patienten zum Download Um das Entlassmanagement für Sie durchführen zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung. Wir haben daher für Sie die wichtigsten Informationen über das Entlassmanagement nach §39 Abs.1a SGB V zusammengefasst. Wenn Sie mögen, können Sie das Dokument gerne schon vor Ihrer Aufnahme herunterladen, in Ruhe zuhause lesen und unterschreiben. Vielen Dank!