Wie geht es nach Ihrem Aufenthalt weiter

Manchmal sind nach dem Krankenhausaufenthalt eine Anschlussheilbehandlung oder eine Rehabilitation sinnvoll. Erfahren Sie hier, was Sie dabei beachten müssen.

Vorgehen
Die Behandlung in einer Rehabilitationsklinik beginnt in der Regel im Anschluss an den Aufenthalt in einem Akutkrankenhaus. Sind Sie noch erwerbstätig, übernimmt in den meisten Fällen die Rentenversicherung die Kosten der Maßnahme. Ihr stationärer Aufenthalt in der Rehaklinik wird in diesem Fall als Anschlussheilbehandlung (AHB) bezeichnet. Stehen Sie nicht mehr im Erwerbsleben (z.B. Rentner und Pensionäre) ist Ihre Krankenkasse der Kostenträger. Dieses Verfahren wird Anschlussrehabilitation (AR) genannt.

Aber auch ohne eine vorausgegangene Krankenhausbehandlung kann eine stationäre Rehamaßnahme erfolgen. Dazu muss Ihr behandelnder Haus- oder Facharzt den Aufenthalt befürworten und der Kostenträger eine Kostenübernahmeerklärung ausstellen.

Privatversicherte Patienten
Die privaten Krankenversicherungen übernehmen ebenfalls die Kosten der "stationären Weiterbehandlung". Die stationäre Weiterbehandlung muss allerdings vom Akutkrankenhaus aus beantragt und von den privaten Krankenversicherungen genehmigt sein. Außerdem können alle Selbstzahler aufgenommen werden.

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