Gesetzlich versicherte Patienten
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, übernimmt Ihre Krankenkasse in der Regel die Kosten der allgemeinen Krankenhausleistungen. Legen Sie bei der Aufnahme einfach die Erklärung der Kostenübernahme Ihrer Krankenkasse vor – und wir regeln alles Weitere für Sie.
Gemäß der aktuellen Gesetzgebung (§ 39 Abs. 4 SGB V) fällt bei einem Krankenhausaufenthalt zusätzlich eine Eigenbeteiligung von 10,00 Euro pro Tag an – vom Aufnahmetag bis zum Tag der Entlassung.
Die Zuzahlung wird maximal 28 Kalendertage pro Jahr erhoben und beläuft sich somit auf höchstens 280,00 Euro – unabhängig von der Anzahl Ihrer Krankenhausaufenthalte. Wenn Sie im laufenden Kalenderjahr bereits Zuzahlungen im Krankenhaus geleistet haben, werden diese verrechnet.
So entrichten Sie Zuzahlungen
Den entsprechenden Betrag können Sie von Montag bis Freitag von 08:30 bis 12:00 Uhr bar, mit Ihrer EC-Karte oder mit einem unserer Überweisungsformulare an an unserer Kassenstelle vor Ort begleichen – in bar oder per EC-Karte. Falls Sie außerhalb unserer Kassenöffnungszeiten entlassen werden, können Sie die Zuzahlung auch überweisen.
Bitte geben bei der Überweisung im Verwendungszweck unbedingt Ihre Fallnummer an, damit wir Ihre Zahlung korrekt zuordnen können. Die 8-stellige Fallnummer finden Sie auf der Kopie Ihres Behandlungsvertrags.