Helios stellt sich vor

Unsere Verträge

Unsere Verträge © Foto: Freepik

Die Helios Kliniken Gruppe ist ein Konzern, der einen gewachsenen Verbund aus einzelnen, ökonomisch selbstständigen Kliniken bildet. Dies bedeutet, dass die konkreten Arbeitsverträge bei Details abweichen können.

Unsere Kooperationspartner

Helios koopertiert mit vielen anerkannten Netzwerk- und Kooperationspartnern, die über das entsprechende Know-how verfügen.

Hierzu zählen:

ZAV & Defa: Diese beiden Kooperationspartner beraten und unterstützen Sie während des gesamten Prozesses. Weitere Kooperationspartner sind Personalvermittlungsfirmen, die mit uns einen Rahmenvertrag geschlossen haben. Darin sind die wesentlichen Grundsätze für die faire Anwerbung von Fachkräften festgelegt.

Zentrale und Auslandsvermittlung der Bundesarbeitsagentur

Deutsche Fachkräfteagentur für Gesundheitsfachberufe (DeFa)

Der Helios Arbeitsvertrag

Bei einem großen Teil der Akutkliniken gelten die Helios Konzerntarifverträge, die 2007 mit der Gewerkschaft Marburger Bund und Verdi abgeschlossen wurden. In den weiteren Kliniken gibt es eigene Verträge, diese werden Haustarifvertrag genannt. 

Den Manteltarifvertrag, den Helios mit der Gewerkschaft für die Akutkliniken vereinbart hat, können Sie hier herunterladen.

Es gibt generell keine Bindungsklauseln in unseren Arbeitsverträgen. Das heißt für Sie, dass Sie generell keine Rückzahlungen leisten müssen.

Hier nennen wir Ihnen wichtige Punkte, auf die Sie bei einem Vertrag achten sollten.

Wichtige Punkte

Beispiel (aus: Manteltarifvertrag)

Laufzeit:

Normalerweise ist der Vertrag unbefristet

Probezeit:

Die Probezeit beträgt meistens 6 Monate

Krankheit:

Wenn Sie länger als 3 Tage krank sind, benötigen Sie ein ärztliches Attest.

Arbeitszeit:

Bei einer Vollzeitstelle arbeiten sie zwischen 38,5 und 40 Stunden. Der Arbeitsschutz sagt, dass Sie nicht mehr als 6 Tage am Stück arbeiten dürfen.

Urlaub:

Sie haben ungefähr 29 Tage Urlaub pro Jahr.

Kündigung:

Diese Fristen sind individuell, wenn Sie weniger als 2 Jahre beschäftigt sind, beträgt sie 1 Monat zum Monatsende.

 

Vergütungsbeispiel:

1. Zu Beginn: Pflegehelfer, Pflegehelferin

Bis zur beruflichen Anerkennung arbeiten sie als Pflegehelfer:in, Ihr monatliches Gehalt beträgt mindestens 2.406,57 EUR (Tarifvertrag Kr. I) bei einer Vollzeitstelle.

2. Nach erfolgreicher Anerkennung: Pflegefachfrau, Pflegefachmann

Werden Sie in Deutschland die berufliche Anerkennung erworben haben erhalten Sie einen Arbeitsvertrag als Pflegefachmann/Pflegefachfrau. Ihre monatliche Vergütung steigt auf mindestens 2.747,49 EUR (Tarifvertrag Kr. IV) bei einer Vollzeitstelle an.

Wenn Sie im Vertrag etwas nicht verstehen, fragen Sie Ihren Ansprechpartner, Ansprechpartnerin von der Personalabteilung. Auf Wunsch erhalten Sie Ihren Vertrag auch in Ihrer Sprache.