Meist müssen Sie Ihre Originale in amtlich beglaubigter Kopie abgeben. Eine amtliche Beglaubigung ist eine offizielle Bestätigung, dass eine Kopie mit dem Original-Dokument identisch ist. Die Bestätigung erfolgt durch eine Behörde (Amt) oder einen Notar. In Deutschland darf jede öffentliche Stelle amtlich beglaubigen, die ein Dienstsiegel führt. Dienstsiegelführende Behörden sind zum Beispiel die Einwohnermeldeämter.
Wenn amtliche Beglaubigungen nicht ausdrücklich verlangt sind, können Sie auch einfache Kopien abgeben.
Bitte beachten Sie auch, dass jedes Dokument, das nicht in deutscher Sprache vorliegt, von einem in Deutschland vereidigten und öffentlich bestellten Übersetzer übersetzt worden sein müssen. Einfache Übersetzungen reichen nicht!
Im Internet können Sie beeidigte und öffentlich bestellte Übersetzer auf der Seite des Justizministeriums finden: www.justiz-dolmetscher.de
Tipp: Das Thema ist komplex. Wenn Sie im Einzelfall unsicher sind, können Sie hierzu in der Klinik Ihren Mentor, Ihre Mentorin fragen.