
In der neuen Pflegeausbildung werden die bisherigen Berufsausbildungen der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu einer generalistischen Ausbildung mit dem Berufsabschluss „Pflegefachfrau“ bzw. „Pflegefachmann“ zusammengeführt.
Als Pflegefachkraft könnt ihr in allen Gesundheitseinrichtungen, in denen professionelle Pflege stattfindet, tätig werden.
Ausbildungsziele
Ziel der dreijährigen Pflegeausbildung ist es, die Lernenden auf die berufliche Rolle als Pflegefachmann / Pflegefachfrau vorzubereiten und alle erforderlichen theoretischen Fachkenntnisse und deren abgeleiteten fachpraktischen Fertigkeiten zu vermitteln, die sie befähigen, in den verschiedenen Gesundheitsbereichen, eigenständige und professionelle Pflege durchzuführen.
Theoretische Ausbildungsinhalte
- Pflegeprozesse und Pflegediagnostik
- Kommunikation und Beratung personen- und situationsorientiert gestalten
- Intra- und interprofessionelles Handeln
- Das eigene Handeln auf der Grundlage von Gesetzen, Verordnungen und ethischen Leitlinien reflektieren und begründen
- Das eigene Handeln auf der Grundlage von wissenschaftlichen Erkenntnissen und berufsethischen Werthaltungen und Einstellungen reflektieren und begründen
Praktische Ausbildungsinhalte
In der praktischen Ausbildung wirst du direkt von Anfang an in den normalen Betriebsablauf mit eingebunden und lernst somit bereits von Beginn der Ausbildung, wie der berufliche Alltag später aussehen könnte.
- Orientierungseinsatz beim Träger der praktischen Ausbildung
- Pflichteinsätze in der
- allgemeinen Akutpflege in stationären Einrichtungen, z. B. im Krankenhaus
- Langzeitpflege in stationären Einrichtungen, z. B. im Pflegeheim
- ambulanten Akut- und Langzeitpflege, z. B. bei einem ambulanten Pflegedienst
- Pflichteinsätze in speziellen Bereichen der
- pädiatrischen Versorgung, z. B. im Kinderkrankenhaus
- allgemein-, geronto-, kinder- oder jugendpsychiatrischen Versorgung, z. B. in einer psychiatrischen Klinik
- weitere Einsätze, z. B. Hospiz, Beratungsstellen etc.
- Vertiefungseinsatz, letzter Einsatz beim Träger der praktischen Ausbildung
Das neue Pflegeberufgesetz sieht während der dreijährigen Ausbildung insgesamt mindestens 2100 Stunden Theorieunterricht in der Berufsschule und mindestens 2500 Stunden Praxis im Ausbildungsbetrieb vor.