Diagnostik bei Herzrhythmusstörungen
Bei vermuteten oder bereits festgestellten Herzrhythmusstörungen werden zunächst diagnostische Maßnahmen durchgeführt. Diese erfolgen in der Regel ambulant, z.B durch ein EGK oder Langzeit-EKG. Falls die Diagnostik nicht ausreicht, um vermutete Störungen zu dokumentieren, halten wir in unserer Klinik sogenannte externe Ereignisrekorder für unsere Patienten bereit. So ist es beispielsweise auch zu Hause möglich, bei Herzrasen (Tachykardien) selbst ein EGK aufzuzeichnen. Darüber hinaus bieten wir eine Beratungsmöglichkeit für alle Patienten, bei denen Fragen bezüglich der Behandlung von Herzrhythmusstörungen bestehen.