Gesetzlich Versicherte haben ab dem vollendeten 35. Lebensjahr alle drei Jahre ein Anrecht auf einen allgemeinen Gesundheits-Check. Dieser dient der Früherkennung von Krankheiten.
Dieser Gesundheits-Check dient insbesondere der Früherkennung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Nierenerkrankungen und Diabetes mellitus. So können Erkrankungen im Bedarfsfall effektiv behandelt und damit Folgeschäden vermieden werden.
Vor dem 35. Lebensjahr dürfen Patientinnen und Patienten diese Leistung einmalig in Anspruch nehmen.
Der Check-up 35 beinhaltet ein persönliches Gespräch, Untersuchungen und eine abschließende Beratung.
In einem Abschlussgespräch informieren wir Sie über die Ergebnisse und erstellen ein individuelles Risikoprofil. Bei Verdacht oder Diagnose einer behandlungsbedürftigen Erkrankung folgen weiterführende Untersuchungen oder die entsprechende Behandlung.