Gynäkologie: Krebsvorsorge

Beachten Sie: Krebsfrüherkennung ist in jedem Alter lebenswichtig!

Als gesetzlich Krankenversicherte haben Sie gemäß den „Krebsfrüherkennungsrichtlinien“ Anspruch auf die nachfolgend aufgeführten Vorsorgeleistungen:

 

  • ab dem vollendeten 20. Lebensjahr:
    Zellabstrich, Tastuntersuchung des inneren Genitales
  • ab dem vollendeten 30. Lebensjahr:
    zusätzliche Tastuntersuchung der Brust, Inspektion der Haut
  • ab dem vollendeten 50. Lebensjahr:
    zusätzlich eine digitale Untersuchung des Rektums sowie die Durchführung eines Schnelltestes auf okkultes Blut im Stuhl
  • ab dem vollendeten 55. Lebensjahr:
    zusätzlich eine Darmspiegelung aller zehn Jahre oder jedes zweite Jahr ein Stuhltest
  • ab dem vollendeten 50. bis 69. Lebensjahr:
    zusätzlich aller zwei Jahre ein Mammographie-Screening (Röntgenuntersuchung der Brust), ein deutschlandweites Programm zur Früherkennung von Brustkrebs (eine persönliche Einladung zu dieser Vorsorgeuntersuchung erhalten Sie automatisch zugeschickt)

 

Entscheiden Sie selbst, ob möglicherweise weitere individuelle und kostenpflichtige Gesundheitsleistungen („IGEL“) für Sie wichtig sind.