Sie schreiben, dass Sie weg wollen von „reinen Einweiserpraxen“. Daraus ließe sich eventuell schlussfolgern, wie sie die MVZ bisher betrachten und betreiben: Patienten-Akquise für die Helios-Kliniken. Wie sehen Sie diesem Umstand in Bezug auf den Versorgungsauftrag, dem Sie sich verpflichten, wenn Sie ein MVZ gründen?
Zunächst zu Ihrer Schlussfolgerung: Von den knapp 2 Millionen Patienten, die jährlich in unseren MVZ behandelt werden, überweisen wir weniger als 3 Prozent in eine Helios Klinik.
Zum Hintergrund: Historisch hat der Gesetzgeber die Möglichkeit der Bildung von MVZ als eine Art „neuer Poliklinik“ vorgesehen, um damit eine vernetzte Behandlung wohnortnah zu ermöglichen. Ganz bewusst wurden deshalb alle deutschen Krankenhäuser als Versorgungsträger für MVZ zugelassen, damit Patienten – idealerweise in Praxen oder dann MVZ in den Kliniken – nahtlos ambulant oder stationär behandelt werden konnten. Dabei ging es um beste Behandlung der Patienten, wohnortnah, ganz gleich ob ambulant oder stationär. Dementsprechend haben wir MVZ vor allem dort gegründet, wo Praxisinhaber in Rente gingen und keine Nachfolger fanden. Es ging um den Fortbestand der ambulanten Strukturen, wo sich ansonsten ein Mangel an niedergelassenen Kolleg:innen abzeichnete. Stark ausgeprägt war dies vor allem im Osten, wo Ärzt:innen selbst durch ausgelobte „Gründungsprämien“ der Länder nicht zur Übernahme alter Praxen bewegt werden konnten.
Einweisungen erfolgen bei unseren MVZ zudem ausschließlich unter medizinischen Gesichtspunkten und im wohnortnahen Umfeld. Es ging bislang also um Bestandswahrung im Sinne des gesetzgeberischen Versorgungsauftrags. In Zukunft geht es uns darum, die ambulante Medizin insgesamt als eigenständiges Geschäftsfeld weiter zu entwickeln. Aus diesem Grund richten wir unseren ambulanten Bereich neu aus. Die Zukunft liegt in einer gut vernetzten Gesundheitsversorgung unabhängig von Sektorengrenzen und unabhängig von Trägergrenzen. Das erklärte Ziel ist es, den Anforderungen der Menschen an eine barrierefreie und nahtlose Versorgung besser gerecht zu werden. Dabei werden sich regional unterschiedliche Versorgungsmodelle etablieren.
Angesichts des fortschreitenden Trends zur Ambulantisierung werden künftig mehr Behandlungen, die vormals stationär erbracht wurden, ambulant erbracht werden. Das bedarf einer Neuausrichtung aller ambulanten Leistungserbringer, um diesem veränderten Bedarf ambulanter Strukturen besser gerecht zu werden.