Das MVZ kann von allen Leistungserbringern, die auf Basis einer Zulassung, einer Ermächtigung oder eines Vertrages an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen dürfen, bei dem zuständigen Zulassungsausschuss beantragt werden. Aus diesem Grund können auch Krankenhäuser Träger von MVZ werden.
Unser Team
Kontakt und Anfahrt
Das könnte Sie auch interessieren
Wir arbeiten eng mit den Kliniken in der Region zusammen: