Arbeitsmedizin — Betreuung und Beratung aus einer Hand

Arbeitsmedizin — Betreuung und Beratung aus einer Hand

Ziel einer wirksamen Arbeitsmedizin ist es die Gesundheit zu erhalten und zu fördern, aus dem Arbeitsleben resultierende schädliche Einflüsse zu verhindern, Krankheiten und Gesundheitsschäden früh zu erkennen, sowie eine berufliche Wiedereingliederung nach längerem krankheitsbedingtem Ausfall.

Erhalt und Förderung der Gesundheit – Vermeidung von berufsbedingten Erkrankungen und Berufskrankheiten

In interdisziplinären Teams aus unseren Arbeitsmediziner:innen, Fachkräften für Arbeitssicherheit und bei Bedarf weiteren Expert:innen erstellen wir gemeinsam mit Ihnen einen Jahresarbeitsplan. Wir beraten Arbeitgeber:innen, Beschäftigte und sonstige Arbeitsschutzakteur:innen gemäß:

  • ASiG in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 2 (Grundbetreuung, betriebsspezifische Betreuung)
  • der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und mitgeltende Arbeitsmedizinische Regeln (AMR)

Unsere Leistungen nach ASiG

  • Stellung oder Beauftragung eines Arbeitsmediziners
  • Stellung oder Beauftragung eines Betriebsarztes  

Beschäftigte haben ein Recht auf sichere und gesunde Arbeitsplätze. Deshalb ist eine Gefährdungsbeurteilung für jeden Betrieb und jede Tätigkeit gesetzlich vorgeschrieben – unabhängig von der Beschäftigtenanzahl. Die Verpflichtungen und Aufgaben des Arbeitgebers sind umfangreich und im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) geregelt. Sie werden in der DGUV Vorschrift 1 zur Unfallverhütung näher erläutert.  

Wir unterstützen Sie...

  • bei der Beurteilung von Arbeitsbedingungen unter Beachtung von spezifischen Empfehlungen der jeweiligen Berufsgenossenschaft, Unfallkasse und Unfallversicherung sowie der GDA-Leitlinie und BAuA-Erkenntnisse
  • durch Empfehlung von geeigneten Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Maßnahmen zur Gesundheitsförderung
  • Ermittlung arbeitsmedizinischer Untersuchungen
  • bei der Gefährdungsbeurteilung zum Mutterschutzgesetz (MuschG) in Abstimmung mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung, beispielsweise zu Gefahrstoffen und Biostoffen in Abstimmung mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • bei Bedarf durch die Begleitung bei der Umsetzung und Wirksamkeitsprüfung / Evaluation

Wer arbeitsbedingte Erkrankungen der Beschäftigten frühzeitig erkennt, kann nach ArbMedVV und mitgeltenden Arbeitsmedizinischen Regeln (AMR) vorbeugen (Prävention).

Organisation der arbeitsmedizinischen Vorsorge

  • Führen der Vorsorgekartei für Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge
  • Ausstellen der Vorsorgebescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber
  • Ausstellung des Befundes für Beschäftigte (verbleibt beim Arbeitnehmer)
  • Information der Beschäftigten zu rechtlichen Aspekten, insbesondere Datenschutz

Gefährdungsbeurteilung

  • Allgemeine Gefährdungsbeurteilung
  • Individuelle Gefährdungsbeurteilung

Beratung Beschäftigte

  • Individuelle Aufklärung/Beratung über Wechselwirkungen zwischen Arbeit und Gesundheit

Untersuchungen Beschäftigte

  • Nach AMR und nach DGUV-Grundsätzen für arbeitsmedizinische Untersuchungen (Handlungsorientierung)

Impfungen

  • Bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen
  • Zur präexpositionellen Chemoprophylaxe
  • Als Prävention bei tätigkeitsbedingten Auslandsaufenthalten mit Infektionsgefährdungen

Beratung Arbeitgeber

  • Anonymisierte Information zu besonderen Gefährdungen/Belastungen für Beschäftigte
  • Empfehlung von Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen

Wer die Bedürfnisse seiner Kund:innen kennt, kann Prozesse und Maßnahmen zielgerichtet abstimmen. Wir arbeiten mit verschiedenen Partner:innen zusammen, um Ihnen mit einem umfassenden Expert:innennetzwerk zur Seite zu stehen, beispielsweise:

  • Deutsche Rentenversicherung
  • Arbeitsschutz-Behörden der Länder
  • Aufsichtsdienste der Unfallversicherungsträger (zuständige Berufsgenossenschaft, Unfallkasse oder Unfallversicherung)
  • Koordinierungsstellen der Krankenkassen, Haus- und Fachärzt:innen
  • Helios Fachärzt:innen

Werden Risiken rechtzeitig erkannt, können Beschäftigte informiert und sensibilisiert werden, bevor etwas passiert. Als Teil eines systematischen Arbeitsschutzes sind Begehungen besonders sinnvoll.

Dazu bieten wir Ihnen:

  • regelmäßige Begehungen der Arbeitsstätten und Arbeitsplätze gemeinsam mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit, dem Sicherheitsingenieur und/oder weiteren betrieblichen Akteuren
  • darauf aufbauend die Empfehlung von Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen
  • Ergonomie-Beratung am Arbeitsplatz (verhältnisbedingte Prävention) und Motivation der Beschäftigten zum gesundheitsgerechten Verhalten an ihrem Arbeitsplatz (verhaltensbedingte Prävention)

Als ein Organ des betrieblichen Arbeitsschutzes ist der Arbeitsschutzausschuss nach §11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ab einer Betriebsgröße von 20 Personen verpflichtend.

Wir unterstützen Sie...

  • in der Prozessgestaltung und Implementierung
  • durch Mitwirkung in der operativen Umsetzung
  • durch Beratung mit Fokus auf die Beschäftigten-Gesundheit
  • Beratung zum Gesundheitsmanagement als Teil eines ganzheitlichen Arbeitssicherheits- und Gesundheitsmanagements-Systems
  • Beratung des einzelnen Beschäftigten (individuelles Gesundheitsmanagement)
  • Analyse der Arbeitsbedingungen unter Betrachtung der psychischen, physischen und demographischen Einflussfaktoren
  • Ergonomie-Beratung am Arbeitsplatz auf Grundlage von Belastungs- und Beanspruchungsaspekten der Physis, um Fehlbelastungen vorzubeugen
  • Beratung zur Organisation von Arbeitszeit-, Pausen- und Schichtsystemen 
  • Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung zur Auswahl und Beschaffung der Arbeitsmittel
  • Unterstützung bei Testung und Einführung von Arbeitsmitteln
  • Beratung zur Auswahl und Einsatz  persönlicher Schutzausrüstung (PSA)

Als Rechtsgrundlage für Sicherheitsunterweisungen gilt die berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit „Grundsätze der Prävention“, § 4 (Unterweisung der Versicherten). Darin heißt es:

"Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, entsprechend § 12 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz sowie bei einer Arbeitnehmerüberlassung entsprechend § 12 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz zu unterweisen; die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen; sie muss dokumentiert werden."

Unser Angebot umfasst Unterweisungen zu:

  • Biostoffen und Gefahrenstoffen (arbeitsmedizinisch-toxikologische Unterweisung/Beratung)
  • besonderen Tätigkeiten (Arbeitseinweisung)
  • sicherheitsgerechtem Verhalten
  • dem Umgang mit Hilfsmitteln (Schutzausrüstung) und
  • Bereichen mit erhöhter Gefährdung
Hinweis

Hinweis

Eignungsuntersuchungen (Eignung für berufliche Anforderungen) sind nicht Bestandteil der Arbeitsmedizinischen Vorsorge sondern sollten getrennt von der Arbeitsmedizinischen Vorsorge durchgeführt.

Zusätzliche Leistungen der Arbeitsmedizin

  • Eignungsuntersuchungen auf Basis spezieller Rechtsvorschriften (z.B. Fahrerlaubnisverordnung, Druckluftverordnung, Röntgenverordnung, Strahlenschutzverordnung)
  • Eignungs- und Einstellungsuntersuchungen sowie Untersuchungen auf Basis arbeitsrechtlicher Rechtsgrundlagen (z.B. Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung)
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge bei beruflicher Entsendung ins Ausland
  • Gesundheitsinformationen zum Zielgebiet
  • Impfungen mit Impfberatung
  • Vermittlung von Spezialisten (z. B. GTÜM-zertifizierte Ärzte für Tauchtauglichkeitsuntersuchungen)
  • weitere Beratungen z.B.: Krankenversicherung bei Auslandsreisen, Reiseapotheke, Langstreckenflügen, Hygiene, Krankheitsprävention
  • Allgemeinmedizinischer Check-up
  • Herz-Kreislauf-Untersuchung inkl. Ruhe- und Belastungs-EKG
  • Lungenfunktionstest
  • Diabetes- Screening
  • Blutdruckmessung
  • Beratung Arbeitgeber zu Impfleistungen
  • individuelle Impfberatung zum Impfstatus für Beschäftigte
  • Allgemeine Beratung zum BEM nach SGB IX
  • Beratung bei der Weiterentwicklung der Arbeitsschutzorganisation (z.B. DIN EN ISO 45001:2018)
  • Beratung zum Gesundheitsmanagement