Die Arbeitsfähigkeit nach längerer Erkrankung zu erhalten – dafür sorgt das gesetzlich vorgeschriebene Betriebliche Eingliederungsmanagement (SGB IX § 167 Abs. 2). Arbeitgeber:innen unterstützen damit Mitarbeitende, die länger als sechs Wochen im Jahr krank gewesen sind, gesund und gestärkt weiterarbeiten zu können. Ziel ist es, gemeinsam mit den Beschäftigten zu klären, inwieweit durch eine Anpassung des Arbeitsplatzes bzw. der Arbeitstätigkeit einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann.

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Erneute Arbeitsunfähigkeit vermeiden. Beschäftigungsfähigkeit sichern.
Psychologische Unterstützung im BEM:
Eine vertrauliche und fachliche Unterstützung durch Psycholog:innen ist sowohl für betroffene Beschäftigte wie auch zuständige Führungskräfte und Arbeitgeber:innen hilfreich. Unsere Expert:innen stehen Ihnen als neutrale und erfahrene Prozessbegleitende zur Seite.
- Vertrauliche Vorgespräche mit Betroffenen
- Moderation der BEM-Gespräche
- Einschätzung des Arbeitsplatzes unter arbeitspsychologischen Gesichtspunkten und Beratung zu geeigneten BEM-Maßnahmen
Wir begleiten Sie bei allen Schritten im BEM–Prozess und helfen Ihnen, Ihre Mitarbeitenden so wiedereinzugliedern, dass sie langfristig gesund und leistungsfähig bleiben können.
Der BEM-Prozess – bei allen Schritten an Ihrer Seite:
Die Wiedereingliederung richtet sich immer nach dem konkreten Einzelfall. Im Fokus steht nicht die Diagnose, sondern die Anpassung des Arbeitsplatzes

Kontaktieren Sie uns - wir beraten Sie gern!
Sie haben Fragen oder benötigen weitere Informationen zu einer unserer Leistungen?