Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Erneute Arbeitsunfähigkeit vermeiden. Beschäftigungsfähigkeit sichern.

Die Arbeitsfähigkeit nach längerer Erkrankung zu erhalten – dafür sorgt das gesetzlich vorgeschriebene Betriebliche Eingliederungsmanagement (SGB IX § 167 Abs. 2). Arbeitgeber:innen unterstützen damit Mitarbeitende, die länger als sechs Wochen im Jahr krank gewesen sind, gesund und gestärkt weiterarbeiten zu können. Ziel ist es, gemeinsam mit den Beschäftigten zu klären, inwieweit durch eine Anpassung des Arbeitsplatzes bzw. der Arbeitstätigkeit einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann.

Psychologische Unterstützung im BEM:

Eine vertrauliche und fachliche Unterstützung durch Psycholog:innen ist sowohl für betroffene Beschäftigte wie auch zuständige Führungskräfte und Arbeitgeber:innen hilfreich. Unsere Expert:innen stehen Ihnen als neutrale und erfahrene Prozessbegleitende zur Seite.

  • Vertrauliche Vorgespräche mit Betroffenen
  • Moderation der BEM-Gespräche
  • Einschätzung des Arbeitsplatzes unter arbeitspsychologischen Gesichtspunkten und Beratung zu geeigneten BEM-Maßnahmen

 

Wir begleiten Sie bei allen Schritten im BEM–Prozess und helfen Ihnen, Ihre Mitarbeitenden so wiedereinzugliedern, dass sie langfristig gesund und leistungsfähig bleiben können.

Ihre Vorteile durch psychologische Expertise im BEM:

  • vertrauliche Gespräche unter Schweigepflicht
  • Unterstützung der Führungskräfte in ihrer Fürsorgepflicht
  • Expertise um psychische Erkrankungen und deren Auswirkungen
  • Reduktion krankheitsbedingter Ausfallzeiten und Fluktuation – Vorbeugung von Berufskrankheiten
  • Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit in Zeiten demografischen Wandels

Der BEM-Prozess – bei allen Schritten an Ihrer Seite:

Die Wiedereingliederung richtet sich immer nach dem konkreten Einzelfall. Im Fokus steht nicht die Diagnose, sondern die Anpassung des Arbeitsplatzes