Suchen
Menü
Schließen
Liebe Patient:innen, unsere Website befindet sich aktuell im Umbau!

Wir bitten um Ihr Verständnis, falls einige Inhalte noch unvollständig sind.

Frau sitz am Tisch und wird vom Sozialdienst beraten

Entlassmanagement

Gemeinsam mit Ihnen und Ihren Angehörigen organisieren wir die Weiterbehandlung im Anschluss an den Klinikaufenthalt.

In den Helios-Kliniken stellen wir bereits seit vielen Jahren ein standardisiertes Entlassmanagement sicher. Der Gesetzgeber hat dies nunmehr für alle  Krankenhäuser festgeschrieben. Erklärtes Ziel ist es, im Anschluss an eine Behandlung in unserem Haus Ihnen genau die nahtlose Weiterversorgung zu ermöglichen, die Sie benötigen. 

Was bedeutet Entlassmanagement für Sie als Patient:in?

Bereits zu Beginn Ihres Aufenthaltes informieren unsere Kolleg:innen in der Patientenaufnahme Sie über unser Entlassmanagement. Im weiteren Verlauf Ihres Aufenthaltes ermitteln unsere Ärzt:innen, Pflegekräfte und unser Sozialdienst Ihren individuellen Versorgungsbedarf mehrfach, um Einschränkungen von Mobilität und Selbstversorgung zu identifizieren. So können in Absprache mit Ihnen die notwendigen Antragstellungen, Verordnungen und Terminierungen, beispielsweise für Rehabilitation, häusliche Pflege, Pflegedienste, Hilfsmittel, Kurzzeitpflege oder stationäre Heimversorgung durchgeführt werden.

Kontakt für weiterbehandelnde Leistungserbringer

Als Hausarzt/ärztin, Rehaklinik, Pflegedienst oder Apotheke behandeln Sie einen unserer Patient:innen nach der Entlassung weiter? Bei Fragen zum stationären Aufenthalt in unserer Klinik erreichen Sie den Sozialdienst zu den nachstehenden Zeiten: 

Erreichbarkeit Sozialdienst

Montag bis Donnerstag 08:00 – 15:00 Uhr
Freitag 08:00 - 14:00 Uhr

Telefon (0341) 865 1023,  Fax  (0341) 865 1841

 

An Wochenenden, Feiertagen und außerhalb der Sprechzeiten vermittelt Ihnen unser Empfang gern die richtigen Ansprechpartner:innen.

Telefon (0341) 865 0

Für unsere Patient:innen zum Download

Um das Entlassmanagement für Sie durchführen zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung. Wir haben daher für Sie die wichtigsten Informationen über das Entlassmanagement nach §39 Abs.1a SGB V zusammengefasst. Wenn Sie mögen, können Sie das Dokument gerne schon vor Ihrer Aufnahme herunterladen, in Ruhe zuhause lesen und unterschreiben. Vielen Dank!

application/pdf | 76 KB